Ein wichtiger Meilenstein für den Windpark Schleife ist erreicht: Die Genehmigung für 8 Windenergieanlagen im Rahmen des zweiten Bauabschnitts (BA 2.1) liegt vor. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Görlitz hat die Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) am 31. März 2026 erteilt.
Einordnung: Teilabschnitte im Gesamtprojekt
Der Windpark Schleife wird in mehreren Bauabschnitten realisiert:
- Bauabschnitt 1 (BA 1): 4 Windenergieanlagen auf der Mulkwitzer Hochkippe – bereits vollständig genehmigt, Bauarbeiten laufen
- Bauabschnitt 2 (BA 2): insgesamt bis zu 17 Windenergieanlagen im angrenzenden Forst
Der zweite Bauabschnitt wurde zur effizienten Gestaltung des Genehmigungsverfahrens in Teilabschnitte gegliedert. Die nun erteilte Genehmigung betrifft den Teilabschnitt BA 2.1 mit 8 Anlagen. Für die weiteren bis zu 9 weiteren Anlagen laufen die behördlichen Abstimmungen – eine Genehmigung wird im weiteren Jahresverlauf 2026 angestrebt.
Die Gesamtzahl von bis zu 21 Windenergieanlagen für den Windpark Schleife bleibt unverändert.
Die wichtigsten Fakten zum genehmigten Teilabschnitt BA 2.1:
- 8 Windenergieanlagen des Typs Vestas V172
- Nennleistung: 7,2 Megawatt pro Anlage, insgesamt 57,6 Megawatt
- Gesamthöhe (Höhe vom Boden bis zur Rotorblattspitze, wenn das Rotorblatt ganz oben steht): 261 Meter pro Anlage
- Standorte: Flächen im angrenzenden Forst
- Jährliche Stromproduktion: Etwa 147 Millionen Kilowattstunden – ausreichend für rund 42.000 Haushalte
Weiterer Verlauf des zweiten Bauabschnitts
Der zweite Bauabschnitt (BA 2) sieht insgesamt bis zu 17 Windenergieanlagen vor. Für die weiteren Anlagen laufen die behördlichen Abstimmungen – eine Genehmigung wird im weiteren Jahresverlauf 2026 angestrebt.
Der Baubeginn für den ersten Teil des zweiten Bauabschnitts ist für das 1. Quartal 2027 geplant, abhängig von weiteren Entscheidungsprozessen.
