Ein wichtiger Meilenstein für den Windpark Schleife ist erreicht: Die Genehmigung für 8 Windenergieanlagen im Rahmen des zweiten Bauabschnitts (BA 2.1) liegt vor. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Görlitz hat die Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) am 31. März 2026 erteilt.

Einordnung: Teilabschnitte im Gesamtprojekt

Der Windpark Schleife wird in mehreren Bauabschnitten realisiert:

  • Bauabschnitt 1 (BA 1): 4 Windenergieanlagen auf der Mulkwitzer Hochkippe – bereits vollständig genehmigt, Bauarbeiten laufen
  • Bauabschnitt 2 (BA 2): insgesamt bis zu 17 Windenergieanlagen im angrenzenden Forst

Der zweite Bauabschnitt wurde zur effizienten Gestaltung des Genehmigungsverfahrens in Teilabschnitte gegliedert. Die nun erteilte Genehmigung betrifft den Teilabschnitt BA 2.1 mit 8 Anlagen. Für die weiteren bis zu 9 weiteren Anlagen laufen die behördlichen Abstimmungen – eine Genehmigung wird im weiteren Jahresverlauf 2026 angestrebt.

Die Gesamtzahl von bis zu 21 Windenergieanlagen für den Windpark Schleife bleibt unverändert.

Die wichtigsten Fakten zum genehmigten Teilabschnitt BA 2.1:

  • 8 Windenergieanlagen des Typs Vestas V172
  • Nennleistung: 7,2 Megawatt pro Anlage, insgesamt 57,6 Megawatt
  • Gesamthöhe (Höhe vom Boden bis zur Rotorblattspitze, wenn das Rotorblatt ganz oben steht): 261 Meter pro Anlage
  • Standorte: Flächen im angrenzenden Forst
  • Jährliche Stromproduktion: Etwa 147 Millionen Kilowattstunden – ausreichend für rund 42.000 Haushalte

Weiterer Verlauf des zweiten Bauabschnitts

Der zweite Bauabschnitt (BA 2) sieht insgesamt bis zu 17 Windenergieanlagen vor. Für die weiteren Anlagen laufen die behördlichen Abstimmungen – eine Genehmigung wird im weiteren Jahresverlauf 2026 angestrebt.

Der Baubeginn für den ersten Teil des zweiten Bauabschnitts ist für das 1. Quartal 2027 geplant, abhängig von weiteren Entscheidungsprozessen.