Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen (FAQ)2025-09-02T17:42:42+02:00

Das Projekt ROMUS umfasst verschiedene Bereiche der erneuerbaren Energien. Die folgenden FAQs konzentrieren sich auf den Windpark in Schleife und werden regelmäßig aktualisiert, um den Fortschritt des Projekts und neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Häufige Fragen zum Windpark

Projektüberblick

Wann soll der Windpark in Betrieb gehen?2025-09-02T10:38:08+02:00

Die ersten Windenergieanlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb gehen und dann sukzessive Strom liefern. Den Baubeginn für diesen ersten Bauabschnitt haben wir für das dritte Quartal 2025 geplant.

Welche Windenergieanlagen sollen errichtet werden?2025-09-02T09:40:11+02:00

Für den Windpark in Schleife sind leistungsstarke Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 vorgesehen. Diese Anlagen haben eine Nennleistung von 7,2 MW pro Windrad und gehören zu den modernsten und effizientesten Modellen auf dem Markt. Ihre Gesamthöhe beträgt 261 m, die Nabenhöhe 175 m und der Rotordurchmesser 172 m.

Zusätzlich werden auch Anlagen des Typs Vestas V150 und Vestas V162 zum Einsatz kommen, um die Effizienz des Projekts weiter zu maximieren, abhängig von den spezifischen Standortbedingungen und Windverhältnissen. Die Typen Vestas V150 und Vestas V162 haben jeweils eine Nennleistung von 6 MW.

Welches Unternehmen steht hinter dem Windpark in Schleife?2025-09-03T15:49:34+02:00

Der Windpark in Schleife wird von der enercity Erneuerbare GmbH entwickelt und betrieben. Als Teil der enercity-Gruppe liegt der Fokus des Unternehmens auf der Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie und Solarenergie. enercity zählt zu den größten kommunalen Energiedienstleistern Deutschlands (Stand: Geschäftsjahr 2022) und gehört zu den Vorreitern im Bereich Windenergie. Wir agieren seit Jahrzehnten nachhaltig vor Ort, versorgen Menschen der Region Hannover mit Trinkwasser und Energie und kümmern uns lokal zusammen mit Land- und Forstwirtschaft um umfassenden Grundwasserschutz.

 

Wie groß soll der Windpark in Schleife werden?2025-09-02T09:43:30+02:00

Im Windpark sollen insgesamt bis zu 21 Windenergieanlagen entstehen. Diese wollen wir in zwei Bauabschnitten realisieren. Der erste Bauabschnitt umfasst vier Windenergieanlagen auf der Mulkwitzer Hochkippe, die genehmigt und für den Bau bereit sind. Der zweite Bauabschnitt wird bis zu 17 weitere Windenergieanlagen umfassen.

Wie lange soll der Windpark in Betrieb sein?2025-09-02T10:37:02+02:00

Moderne Windenergieanlagen können bei fachgerechter und regelmäßiger Wartung bis zu 30 Jahre betrieben werden. Wie lang genau eine Anlage in Betrieb bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der nachgewiesenen Stand- und Betriebssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Sind Anlagenkomponenten zu anfällig oder technologisch überholt, wird der Ersatz älterer Anlagen durch moderne, effizientere Anlagen (sogenanntes Repowering) erwogen.

Die Windenergieanlagen sind für eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt. Aufgrund technologischer Fortschritte besteht jedoch die Möglichkeit, die Lebensdauer der Anlagen auf bis zu 30 Jahre zu verlängern, wenn dies die Wirtschaftlichkeit und die technische Effizienz der Anlagen zulassen.

Wie viel Fläche wird für das Projekt in Anspruch genommen?2025-09-02T09:41:47+02:00

Die vier Windenergieanlagen des ersten Bauabschnitts befinden sich auf der Mulkwitzer Hochkippe auf ackerbaulich genutzten Flächen. Durch das Vorhaben werden etwa 2,5 Hektar Grundfläche temporär und etwa 3,4 Hektar Grundfläche dauerhaft in Anspruch genommen. Der zweite Bauabschnitt nimmt etwa 9,2 Hektar temporär und etwa 14,2 Hektar Grundfläche dauerhaft in Anspruch.
Temporär in Anspruch genommene Flächen werden nur während der Bauphase oder kurzzeitig für Montagearbeiten genutzt und anschließend wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Dauerhaft in Anspruch genommen werden Flächen, die während der gesamten Betriebsdauer der Windenergieanlagen benötigt und genutzt werden.

Wie viel Strom soll der Windpark produzieren?2025-09-02T09:42:39+02:00

Die gesamte Stromproduktion pro Jahr wird bei 21 Windenergieanlagen rund 333 Mio. kWh (Kilowattstunde) betragen. Das reicht aus, um den Strombedarf von über 80.000 Haushalten zu decken. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland verbraucht etwa 4.000 kWh im Jahr, sodass der Windpark ausreichend Strom für mehrere Gemeinden erzeugen kann​.

Wie wurden die geplanten Standorte ausgewählt?2025-09-02T09:40:57+02:00

enercity Erneuerbare hat passende Flächen entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben und den bundesweiten Flächenzielen identifiziert. Die Projektgebiete in Schleife sind nach geltendem Recht für die Windenergienutzung geeignet. Einzelne Faktoren innerhalb der Gebiete benötigen eine intensive Abwägung. Dies kann über eine umsichtige Planung gelöst werden. Bei der Planung und Errichtung der Windenergieanlagen wird auf die spezifischen Bedingungen der Standorte Rücksicht genommen. Es liegt in unserem Interesse, dass Windenergieanlagen in Nutzwäldern nachhaltig und umweltschonend errichtet werden. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Anlagen ohne schädliche Umwelteinwirkungen zu errichten, zu betreiben und nach der Nutzung rückzubauen.

Das Projektgebiet liegt in einem ehemaligen Bergbaugebiet, was die Umweltauswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen und naturnahe Gebiete minimiert. Darüber hinaus wurden die Windverhältnisse und die vorhandene Infrastruktur, wie Straßen und Stromnetze, berücksichtigt, um den Bau und Betrieb des Windparks effizient und kostengünstig zu gestalten. Durch die bereits vorhandene Prägung der Landschaft durch Bergbau und Forstwirtschaft ist die Fläche besonders geeignet für die Windnutzung, ohne die Natur erheblich zu belasten.

Genehmigungsverfahren

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten?2025-09-02T09:33:22+02:00

Die Genehmigung für den Windpark setzt eine Vielzahl von Umweltprüfungen voraus. Die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Görlitz – Amt für Umwelt, Immissionsschutz und Landwirtschaft) prüft alle eingereichten Unterlagen einschließlich der Gutachten. Wenn alle Anforderungen erfüllt worden sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.

Die Umweltprüfungen beinhalten unter anderem Gutachten, die die Auswirkungen auf Vogelarten untersuchen, sowie Fledermausgutachten. Auch die Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien und der Schutz von Boden, Wasser und Luftqualität sind wichtige Bestandteile des Genehmigungsprozesses. Zudem müssen alle Bauvorhaben im Einklang mit den regionalen Raumplanungen und dem Landschaftsschutz stehen​.

Das Genehmigungsverfahren basiert u.a. auf Anforderungen aus:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

hend Strom für mehrere Gemeinden erzeugen kann​.

Wer prüft, ob der Windpark gebaut werden darf?2025-09-02T09:36:42+02:00

Die Genehmigung für den Windpark wird von den zuständigen Behörden erteilt. Dies umfasst unter anderem die Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Görlitz – Amt für Umwelt, Immissionsschutz und Landwirtschaft), die sicherstellt, dass alle Umweltauflagen, wie zum Beispiel der Schutz von Natur und Landschaft, eingehalten werden.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?2025-09-02T09:30:17+02:00

Für den Windpark in Schleife läuft das Verfahren in folgenden Schritten ab:

  • Erstellen der für den Genehmigungsantrag erforderlichen Gutachten durch qualifizierte Büros/Ingenieurbüros
  • Antragstellung durch enercity Erneuerbare
  • Prüfung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde
  • Eventuell Nachforderung von Unterlagen
  • Erklärung der Vollständigkeit der Unterlagen
  • Befristete Auslegung von Antrag und Antragsunterlagen durch Genehmigungsbehörde, falls erforderlich
  • Erörterungstermin durch Genehmigungsbehörde, falls erforderlich
  • Entscheidung der Genehmigungsbehörde und öffentliche Bekanntgabe

Za wětrnikowy park w Slepom wotběži jednanje w slědowacych kročelach:

  • wudźěłanje za přizwolensku próstwu trěbnych posudkow přez kwalifikowane běrowy / inženjerske běrowy
  • stajenje próstwy přez energicity wobnowjomne
  • Pruwowanje próstwy přez přizwolenski zarjad
  • Ewentualnje wužadanje podłožkow
  • Wozjewjenje dospołnosće podłožkow
  • Wobmjezowane wupołoženje próstwy a próstwowe podłožki přez přizwolensku instancu, jeli trjeba,
  • Termin rozjimanja přez přizwolensku instancu, jeli trjeba,
  • Rozsud přizwolenskeho zarjada a zjawne wozjewjenje

Wasser und Boden

Werden die neuen Wege das Gebiet versiegeln?2025-09-02T09:29:02+02:00

Nein, die neuen und ertüchtigten Wege werden ausschließlich aus wasserdurchlässigen Baumaterialien hergestellt und verdichtet. Sie versiegeln die Fläche nicht. Ausgenommen sind extra zu diesem Zwecke hergestellte Umfüll- und Lagerflächen. Diese können erforderlich sein, um das Trinkwasser während der Baumaßnahme zu schützen.

Die Umweltprüfungen beinhalten unter anderem Gutachten, die die Auswirkungen auf Vogelarten untersuchen, sowie Fledermausgutachten. Auch die Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien und der Schutz von Boden, Wasser und Luftqualität sind wichtige Bestandteile des Genehmigungsprozesses. Zudem müssen alle Bauvorhaben im Einklang mit den regionalen Raumplanungen und dem Landschaftsschutz stehen​.

Das Genehmigungsverfahren basiert u.a. auf Anforderungen aus:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

hend Strom für mehrere Gemeinden erzeugen kann​.

Werden für den Windpark neue Wege gebaut?2025-09-02T09:29:52+02:00

Ja, für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen müssen neue Wege angelegt werden. Diese Wege werden jedoch so geplant, dass die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Soweit möglich, nutzen wir bereits vorhandene Wege. Die vorhandene Infrastruktur, wie Straßen und Stromnetze, wird genutzt, um den Bauprozess zu optimieren und die Auswirkungen auf die Natur zu minimieren. Nach Abschluss des Baus werden die Wege, soweit möglich, renaturiert​.

Mensch, Natur und Nachhaltigkeit

Beeinträchtigt das Projekt den Tourismus oder die Erholung?2025-09-02T09:23:13+02:00

Die geplanten Flächen befinden sich überwiegend in forstwirtschaftlich genutzten Beständen. Alle Maßnahmen werden unter Berücksichtigung von Erholung und Tourismus umgesetzt. Ausgleichsflächen sollen langfristig zur Attraktivität der Landschaft beitragen.

Was passiert nach dem Ende der Laufzeit?2025-09-02T09:22:49+02:00

Die Anlagen werden vollständig rückgebaut. Eine gesetzliche Rückbauverpflichtung ist Bestandteil der Genehmigung. Die verwendeten Materialien – darunter Stahl, Beton und Kupfer – sind zu rund 87 % recycelbar.

Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden getroffen?2025-09-02T09:27:39+02:00

Für den Windpark in Schleife sind umfassende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, um die ökologischen Auswirkungen des Projekts zu minimieren. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Wiederherstellung und Aufwertung von Naturflächen, die durch den Bau der Windräder temporär beeinträchtigt wurden. Beispielsweise wird ein Waldumbaukonzept umgesetzt, das die Waldflächen langfristig ökologisch stärkt und die Artenvielfalt fördert. Zudem werden wir nach dem Bau der Windenergieanlagen renaturierte Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückführen. Auf allen betroffenen Flächen werden naturschutzfachliche Maßnahmen ergriffen, wie etwa die Entwicklung von Streuobstwiesen oder die Umgestaltung von Waldrändern, um die Biodiversität zu fördern und den Naturhaushalt zu stabilisieren. Diese Ausgleichsmaßnahmen stellen sicher, dass die ökologischen Funktionen der betroffenen Gebiete erhalten bleiben und im besten Fall sogar verbessert werden.

Die Umweltprüfungen beinhalten unter anderem Gutachten, die die Auswirkungen auf Vogelarten untersuchen, sowie Fledermausgutachten. Auch die Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien und der Schutz von Boden, Wasser und Luftqualität sind wichtige Bestandteile des Genehmigungsprozesses. Zudem müssen alle Bauvorhaben im Einklang mit den regionalen Raumplanungen und dem Landschaftsschutz stehen​.

Das Genehmigungsverfahren basiert u.a. auf Anforderungen aus:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

hend Strom für mehrere Gemeinden erzeugen kann​.

Welche Auswirkungen hat der Windpark auf den Wald?2025-09-02T09:26:42+02:00

Der Windpark wird in einem Gebiet errichtet, das größtenteils von Forstflächen geprägt ist. Diese Flächen werden nur teilweise für den Bau der Windenergieanlagen genutzt. Dabei wird der Eingriff in die Forstflächen so gering wie möglich gehalten. Wo Bäume gefällt werden müssen, erfolgt dies nach den Vorgaben der Forst- und Naturschutzbehörden. Im Rahmen des Projekts ist ein umfassendes Waldumbaukonzept vorgesehen, das darauf abzielt, die Waldstruktur langfristig zu stärken und die Artenvielfalt zu fördern. Zudem werden für jede entnommene Waldfläche entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt, um die ökologische Funktion des Waldes zu erhalten und zu verbessern. Das Projekt berücksichtigt also die Nachhaltigkeit des Waldes und strebt eine ökologische Aufwertung der Fläche an. Nach Abschluss des Baus wird der betroffene Bereich renaturiert und auf diese Weise in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt​.

Werden Vögel von dem Windpark beeinträchtigt?2025-09-02T09:24:01+02:00

Nein. Der Arten- und Naturschutz hat einen hohen Stellenwert. Deswegen werden mögliche Auswirkungen auf die Populationen im Gebiet lebender Vogel- und Tierarten im Rahmen der Planungen umfassend untersucht.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen kann sein, dass einzelne Standorte nicht in Frage kommen, anders umgesetzt werden oder konkrete Maßnahmen zum Schutz einer vorkommenden Vogelart erforderlich sind – beispielsweise die Abschaltung der Windenergieanlagen während im Umfeld gemäht wird oder in bestimmten von der Behörde festgelegten Zeiträumen.

Wie groß ist der Eingriff in den Wald konkret?2025-09-02T09:25:42+02:00

Für den ersten Bauabschnitt werden temporär etwa 0,9 Hektar Wald entnommen. Dauerhaft findet in diesem Abschnitt kein Eingriff statt.

Für den zweiten Bauabschnitt werden etwa 7,3 Hektar temporär und etwa 11,5 Hektar Wald dauerhaft beansprucht. Temporär genutzte Flächen werden nach Nutzung an gleicher Stelle wieder aufgeforstet. Dauerhaft in Anspruch genommene Flächen werden zum Teil im Gemeindegebiet (3,2 Hektar) sowie im umliegenden Naturraum (8,3 Hektar) kompensiert. Zudem ist ein umfassendes Waldumbaukonzept vorgesehen.

Wie wird die Natur geschützt? – Kak so přiroda škita?2025-08-21T09:40:18+02:00

Im Vorfeld wurden umfassende Umweltgutachten beauftragt. Dazu zählen Fledermaus-, Vogel-, Landschaftsbild- und Schallgutachten. Auf Basis dieser werden Ausgleichsmaßnahmen wie Waldumbau, Streuobstwiesen oder Betriebsbeschränkungen umgesetzt.

Před twarom buchu mnohe wobswětowe posudki činjene.  K tomu słušeja posudki wo njetopyrjach, ptačkach, harje a krajinowy wobraz.  Na zakładźe tutych posudkow planuja so wurunanske naprawy.  K tomu liča na přikład přetwar lěsa, sadowe łuki abo wobmjezowanja w zawodźe.

Finanzielle Beteiligung

Welche Vorteile entstehen für die Kommune sowie die Bürgerinnen und Bürger?2025-09-02T09:20:03+02:00

Die Umsetzung des Projekts bringt langfristige wirtschaftliche und infrastrukturelle Vorteile.

Direkte finanzielle Effekte

  • Kommunale Einnahmen: Bis zu 300.000 € jährlich im Bauabschnitt 2 gemäß § 6 EEG 2023
  • Pachtzahlungen: bis zu 200.000 Euro für die Windenergieanlage auf kommunalen Flächen (MUNA-Gelände)
  • Förderung gemeinnütziger Zwecke: 100.000 Euro jährlich (Bauabschnitt 1)
  • Gewerbesteuer: verbleibt zu mindestens 90 Prozent in der Standortgemeinde

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

  • Ökostrom-Bonusmodell: 80 Euro pro Person und Jahr bei Abschluss eines attraktiven Ökostromvertrags bei der enercity AG

Infrastruktur

  • Aufbau einer Ladeinfrastruktur, perspektivisch am Bahnhof Schleife und am Schulzentrum
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger bei dem Projekt einbringen?2025-09-02T09:14:06+02:00

Wir interessieren uns sehr für die Impulse und das Feedback der Bürgerinnen und Bürger zum geplanten Windpark in Schleife. Auf dieser Website www.romus-energie-innovation.de bleiben Sie informiert über dessen Fortschritt. Fragen können schriftlich an info@romus-energie-innovation.de eingereicht werden.

Beim vergangenen Infomarkt am 24.04.2024 im Sorbischen Kulturzentrum in Schleife hatten wir die Möglichkeit, direkt vor Ort mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Den dort begonnenen konstruktiven Austausch möchten wir gerne fortsetzen.

Wir freuen uns auf Ihre Impulse, Hinweise und Fragen.

Mythen rund um die Windenergie

Wussten Sie eigentlich, dass sich das Rotorblatt eines Windrads schneller dreht als ein Sportwagen fahren kann, oder dass das höchste Windrad der Welt in Deutschland steht?

Mythos: Der Rückbau der Anlagen ist nicht gesichert2025-09-02T09:03:55+02:00

Der Rückbau von Windenergieanlagen wird bereits in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren geregelt, das gemäß Baugesetzbuch auch die Verpflichtung beinhaltet, den Standort wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. So müssen Eigentümer von Windrädern zum Beispiel bereits seit 2004 eine Bankbürgschaft hinterlegen – auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Geld für den Rückbau auf jeden Fall vorhanden ist.

Für Altanlagen gibt es sogar einen gut funktionierenden Markt. Eine Zweitverwendung finden diese oft an Standorten in anderen Ländern. Der Betreiber realisiert dadurch seinen Gewinn und trägt auch keine Verantwortung für den späteren Rückbau mehr. Die Altanlagen bleiben im Sinne des globalen Klimaschutzes erhalten.

Quellen:
BauGB, § 35 Abs. 5 Satz
Fakten zur Windenergie – BWE

Mythos: Der Schattenwurf von Windrädern belästigt Anwohner2025-09-02T09:12:28+02:00

Bei dem Bau eines Windparks sorgen sich viele Anwohner, dass die Windanlagen Schatten werfen. Der Schattenwurf einer Anlage unterliegt aber bestimmten Regelungen.

Für die Genehmigung einer Anlage muss der Schattenwurf für festgelegte Standpunkte (Immissionspunkte) berechnet werden. Dabei wird von ständigem Sonnenschein ausgegangen. Die Schattenwürfe können für Bewohner unangenehm werden, wenn diese zum Beispiel immer wieder auf die Fenster ihres Hauses treffen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist geregelt, dass die Schattenwurfdauer 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich nicht überschreiten darf. Ist der berechnete Wert höher als der Richtwert, können die Anlagen mittels eines Sensors zu bestimmten Zeitpunkten automatisch abgeschaltet werden. So wird die Einhaltung der Richtwerte gewährleistet. Wegen bedecktem Himmel, Regen oder ähnlichen Wetterbedingungen, liegt der reale Schattenwurf aber meist deutlich unter dem berechneten Wert.

Quellen:
Publikation LAI Immissionsschutz
Publikation Wind-Energie.de

Mythos: Windräder bieten keine Versorgungssicherheit2025-09-02T09:07:48+02:00

Windenergieanlagen sind heute im Durchschnitt zwischen 97 und 99 Prozent technisch verfügbar, sie stehen also wegen technischer Mängel nur etwa sieben Tage im Jahr still. Bereits bei 2,5 Metern Windgeschwindigkeit je Sekunde beginnt die Windanlage, Strom zu erzeugen. Auch bei geringem Wind wird also Strom ins Netz eingespeist.

Nichts desto trotz gibt es natürlich Tage, an denen einfach Flaute herrscht. Der Energiemix der Zukunft wird jedoch nicht einseitig auf Windenergie setzen. Vielmehr werden Windräder gemeinsam mit flexibel verfügbaren Energien, wie zum Beispiel Biomassekraftwerken, Photovoltaik, intelligenten Speichertechnologien und Netzen ein System bilden.

Ob genügend Wind weht, um eine Windkraftanlage ökonomisch zu betreiben, wird vor dem Bau durch ein standortbezogenes Wind- und Ertragsgutachten ermittelt.

Quellen:
Windmonitor Frauenhofer
Wind-Energie.de
Wirtschaft Hessen

Mythos: Windräder verschandeln die Landschaft2025-09-02T09:05:02+02:00

Windenergieanlagen werden konzentriert auf wenigen Flächen gebaut, damit Mensch und Natur möglichst wenig beeinträchtigt werden. Tatsächlich bräuchten wir nur zwei Prozent der Fläche Deutschlands, für Windenergieanlagen um 2/3 des deutschen Strombedarfs zu decken.  Zum Vergleich: Für den Braunkoheltagebau wurden bisher über 1.600 Quadratkilometer Landschaft zerstört und es mussten ganze Ortschaften umgesiedelt werden. Das Absinken des Grundwasserspiegels war eine weitere Folge.

Windanlagen setzen hingegen ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Erneuerbarkeit. Zudem machen Sie uns unabhängig von Öl- und Gasimporten aus dem Ausland.

Laut einer Umfrage von TNS Emnid (Oktober 2014) befürworten 61 Prozent der Bürger Windanlagen in der Nähe ihres Wohnortes. Diese Akzeptanz stieg mit Vorerfahrung sogar auf 74 Prozent. Und letztendlich ist Ästhetik nach wie vor Geschmackssache – sonst dürfte es auch keine Kohlekraftwerke, Atomstrommeiler und Braunkohlehalden oder Hochhäuser geben.

Quellen:
Publikation WWF
FÖS-Studie im Auftrag von Greenpeace
Fakten zur Windenergie – Bundesverband WindEnergie
Akzeptanzumfrage zu Erneuerbaren Energien

Mythos: Windräder verschlingen mehr Energie als sie liefern2025-09-02T09:12:56+02:00

Moderne Windenergieanlagen an Land amortisieren sich energetisch bereits nach drei bis zwölf Monaten. Ein Windrad erzeugt während seiner 20-jährigen Laufzeit 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für seine Herstellung, die Nutzung und die Entsorgung insgesamt benötigt wird. Damit ergibt sich für die gesamte Laufzeit eine sehr positive Ökobilanz.

Windräder an Land und auf See sind in den letzten Jahren größer und somit auch deutlich leistungsstärker geworden. Der Energieaufwand für die Herstellung ist jedoch nicht im gleichen Umfang gestiegen, da die Rotorblätter immer filigraner werden. Pro erzeugter Kilowattstunde Strom wird also weniger Energie verbraucht.

Hinzu kommt, dass moderne Windenergieanlagen inzwischen fast vollständig recycelt werden können. Etwa 80 bis 90 Prozent der gesamten Anlage werden mittlerweile wiederverwertet und finden zum Beispiel im Straßenbau als Unterbaumaterial eine neue Verwendung.

Quellen:
Arbeitsbericht UNI Stuttgart
FAQ Windenergie
Spiegel Wissenschaft und Technik
Publikation Wind-Energie.de

Mythos: Windräder zerstören den Wald2025-09-02T09:04:25+02:00

Für ein Windrad im Wald müssen im Schnitt 0,46 Hektar gerodet werden. Hierfür werden auf Ausgleichsflächen neue Bäume gepflanzt. Übrigens: 11,4 Mio. Hektar (114.000 km²) beträgt die Gesamtfläche an Wald in Deutschland, das entspricht etwa 1/3 der Fläche Deutschlands.

Naturwaldreservate, Schutzwälder, Erholungswälder und Bannwälder gehören zu geschützten Flächen, die nach Landeswaldgesetz für den Bau von Windenergieanlagen nicht genutzt werden dürfen. Zum Bau von Windenergieanlagen werden überwiegend Standorte gewählt, die keinen besonderen Schutzstatus oder herausragende Waldfunktionen aufweisen.

Gleichzeitig gehen durch das Waldsterben vor allem durch Borkenkäferbefall und Dürre, beides hervorgerufen durch den Klimawandel, jährlich 3.000 Quadratkilometer Wald verloren. Vor diesem Hintergrund den Wald durch das Verhindern von Windenergieanlagen schützen zu wollen, erreicht genau das Gegenteil.

Quellen:
Entwicklung der Windenergie im Wald
Das Erste – Klimawandel bedroht Wald

Windräder kollidieren mit Vögeln2025-09-02T09:00:57+02:00

Dass Vögel ab und zu mit Windanlagen kollidieren, lässt sich leider nicht ganz vermeiden. Doch das Bild ändert sich, wenn man die Zahlen verunglückter Vögel ins Verhältnis setzt.

Ob Vögel tatsächlich regelmäßig mit Windenergieanlagen kollidieren, wird seit 20 Jahren erforscht. Dieser Mythos konnte bislang allerdings nicht belegt werden – genauso wenig wie eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens. Eines jedoch ist sicher: Die größte Gefahr für die Artenvielfalt ist der Klimawandel, der u.a. die Brutzeiten und Nahrungssuche von Vögeln beeinflusst.

Bei der Wahl eines Windstandortes wird durch ornithologische Untersuchungen streng geprüft, ob vermehrt Vogel- oder Fledermausaktivitäten zu beobachten sind. Vogelbrut- und rastgebiete bleiben somit außen vor.

In diesem Zusammenhang ist es aber auch gut zu wissen, dass die häufigsten Todesursachen von Vögeln ganz andere sind:

Kollision mit Glasscheiben: bis zu 115 Millionen Vögel
Kollision im Straßen- und Bahnverkehr: bis zu 70 Millionen Vögel
Hauskatzen: bis zu 100 Millionen Vögel
Stromleitungen: bis zu 2,8 Millionen Vögel
Legale Jagd: bis zu 1,2 Millionen Vögel
Quellen:
NABU Interview
Fakten zur Windenergie – BWE

Windräder schaden der Gesundheit2025-09-02T09:11:01+02:00

Viele Menschen, die in der Nähe eines Windparks wohnen, glauben, dass der Infraschall und die Nachtbeleuchtung der Windräder die Gesundheit negativ beeinträchtigen könnten. Tatsächlich stellt das aufwendige Genehmigungsverfahren vor dem Bau neuer Windkraftanlagen aber sicher, dass gesundheitliche Gefahren für Bewohner ausgeschlossen werden.

Infraschall

Der oft befürchtete Infraschall existiert schon seit Menschengedenken und ist ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt. Infraschall gibt es überall, wo Wind weht: Etwa an Küsten mit Meeresbrandung, an Waldschneisen oder im Verkehr.

Der Infraschall von Windenergieanlagen erreicht in unabhängigen Messungen selbst im Nahbereich keine Werte, die von Menschen gehört oder auf eine andere Weise wahrgenommen werden können. Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes haben außerdem gezeigt, dass der Infraschall überdies keine negativen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus hat.

Nachtbeleuchtung

Die roten Blinklichter am Generator einer Windkraftanlage sind seit 2020 Pflicht und sollen Kollisionen mit Flugzeugen und Hubschraubern verhindern. Diese Art der Nachtbeleuchtung ist grundsätzlich für Bauwerke in einer Höhe ab 100 Metern vorgeschrieben. Nahe Wohngebieten wird die Leuchtkraft der Blinklichter aber oft vermindert. Bei der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) überwachen Radarsensoren die Umgebung und schalten die Blinklichter nur noch an, wenn sich Flugzeuge tatsächlich nähern. So kann die nächtliche Beleuchtung um bis zu 95 % reduziert werden. Störungen für Menschen und die Natur werden somit auf ein Minimum reduziert.

Quellen:
BauGB, § 35 Abs. 5 Satz
Fakten zur Windenergie – BWE