Nein, die neuen und ertüchtigten Wege werden ausschließlich aus wasserdurchlässigen Baumaterialien hergestellt und verdichtet. Sie versiegeln die Fläche nicht. Ausgenommen sind extra zu diesem Zwecke hergestellte Umfüll- und Lagerflächen. Diese können erforderlich sein, um das Trinkwasser während der Baumaßnahme zu schützen.

Die Umweltprüfungen beinhalten unter anderem Gutachten, die die Auswirkungen auf Vogelarten untersuchen, sowie Fledermausgutachten. Auch die Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien und der Schutz von Boden, Wasser und Luftqualität sind wichtige Bestandteile des Genehmigungsprozesses. Zudem müssen alle Bauvorhaben im Einklang mit den regionalen Raumplanungen und dem Landschaftsschutz stehen​.

Das Genehmigungsverfahren basiert u.a. auf Anforderungen aus:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

hend Strom für mehrere Gemeinden erzeugen kann​.