Die Genehmigung für den Windpark wird von den zuständigen Behörden erteilt. Dies umfasst unter anderem die Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Görlitz – Amt für Umwelt, Immissionsschutz und Landwirtschaft), die sicherstellt, dass alle Umweltauflagen, wie zum Beispiel der Schutz von Natur und Landschaft, eingehalten werden.