Die Genehmigung für den Windpark setzt eine Vielzahl von Umweltprüfungen voraus. Die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Görlitz – Amt für Umwelt, Immissionsschutz und Landwirtschaft) prüft alle eingereichten Unterlagen einschließlich der Gutachten. Wenn alle Anforderungen erfüllt worden sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.

Die Umweltprüfungen beinhalten unter anderem Gutachten, die die Auswirkungen auf Vogelarten untersuchen, sowie Fledermausgutachten. Auch die Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien und der Schutz von Boden, Wasser und Luftqualität sind wichtige Bestandteile des Genehmigungsprozesses. Zudem müssen alle Bauvorhaben im Einklang mit den regionalen Raumplanungen und dem Landschaftsschutz stehen​.

Das Genehmigungsverfahren basiert u.a. auf Anforderungen aus:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

hend Strom für mehrere Gemeinden erzeugen kann​.