Für den Windpark in Schleife sind umfassende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, um die ökologischen Auswirkungen des Projekts zu minimieren. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Wiederherstellung und Aufwertung von Naturflächen, die durch den Bau der Windräder temporär beeinträchtigt wurden. Beispielsweise wird ein Waldumbaukonzept umgesetzt, das die Waldflächen langfristig ökologisch stärkt und die Artenvielfalt fördert. Zudem werden wir nach dem Bau der Windenergieanlagen renaturierte Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückführen. Auf allen betroffenen Flächen werden naturschutzfachliche Maßnahmen ergriffen, wie etwa die Entwicklung von Streuobstwiesen oder die Umgestaltung von Waldrändern, um die Biodiversität zu fördern und den Naturhaushalt zu stabilisieren. Diese Ausgleichsmaßnahmen stellen sicher, dass die ökologischen Funktionen der betroffenen Gebiete erhalten bleiben und im besten Fall sogar verbessert werden.
Die Umweltprüfungen beinhalten unter anderem Gutachten, die die Auswirkungen auf Vogelarten untersuchen, sowie Fledermausgutachten. Auch die Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien und der Schutz von Boden, Wasser und Luftqualität sind wichtige Bestandteile des Genehmigungsprozesses. Zudem müssen alle Bauvorhaben im Einklang mit den regionalen Raumplanungen und dem Landschaftsschutz stehen.
Das Genehmigungsverfahren basiert u.a. auf Anforderungen aus:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)
hend Strom für mehrere Gemeinden erzeugen kann.